Mandatierung

Sie beauftragen uns mündlich oder schriftlich, im Aussenverhältnis durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht. Die Details der Mandatsführung werden im persönlichen Gespräch festgelegt, wobei auch das weitere Vorgehen besprochen wird. Um die ersten Aufwendungen abdecken zu können, bitten wir Sie, einen Barvorschuss von CHF 300.00 an das Erstgespräch mitzubringen. Diese Zahlung wird Ihnen sodann an die anfallenden Aufwendungen in Anrechnung gebracht.

 

Die Mandatsführung richtet sich nach den Standesregeln des Schweizerischen sowie des St.Gallischen Anwaltsverbandes.

 

Honorar

Grundsätzlich werden die Dienstleistungen auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Der Stundenansatz hängt vom Interessenwert und der Erfahrung bzw. Spezialisierung des mit dem Mandat betrauten Anwalts ab. Er beträgt in der Regel zwischen CHF 250.- und CHF 300.-. Dabei sind auch Barauslagen (Porto, Kopien, Fahrtkosten, etc.) und Gebühren zu berücksichtigen. Ferner unterliegen die Honorare grundsätzlich der Mehrwertsteuer (gegenwärtig 7.7% MWST). Wir sind auch bereit, mit Ihnen ein Kostendach oder eine Pauschale zu vereinbaren. Für Beurkundungen / Beglaubigungen ist zusätzlich zum Stundenaufwand eine massvolle Beurkundungsgebühr zu verrechnen.

 

Rechtsschutzversicherung

Klären Sie ab, ob Sie rechtsschutzversichert sind (Beobachter Assistance, Krankenkasse mit Einschluss Rechtsschutzversicherung, Berufsverband usw.). Wenn Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, muss der Autohaftpflichtversicherer die Anwaltskosten übernehmen.

 

Unentgeltliche Rechtspflege

Falls Sie nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügen sollten, um die im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren anfallenden Verfahrens- und Anwaltshonorarkosten selber decken zu können, besteht die Möglichkeit, jederzeit ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Das Gericht heisst ein solches Gesuch dann gut, wenn die eigene Verfahrensposition nicht als aussichtslos einzustufen und die finanzielle Bedürftigkeit ausgewiesen ist. Um Ihre Chancen auf die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege grob beurteilen und gegebenenfalls ein entsprechendes Gesuch möglichst zeitnah stellen zu können, bitten wir Sie die erforderlichen Unterlagen (Checkliste) möglichst vollständig zusammenzustellen und an das Erstgespräch mitzubringen.

 

Rechnungsstellung

Üblicherweise wird eine Akontozahlung vereinbart. Die Abschlussrechnung wird in der Regel nach Beendigung des Mandats gestellt. Bei langwierigen oder besonders aufwendigen Fällen erfolgen monatliche bzw. vierteljährliche Teilabrechnungen. Wir sind gerne bereit, Ihre Präferenzen diesbezüglich mit Ihnen zu besprechen.

 

Pauschalen

Für Unternehmen mit wiederkehrendem Beratungsbedarf besteht die Möglichkeit, gegen eine vereinbarte Monats- oder Jahrespauschale juristische Dienstleistungen zu beziehen. Ein speditiver und umfassender Service ist für viele Unternehmen eine kostengünstige Alternative zur Anstellung hauseigener Legal Counsels.

 

 

Rapperswil-Jona SG

Tel.: +41 55 224 40 50

info@kanzlei-jona.ch

 

Wädenswil ZH

Tel.: +41 44 784 29 20info@kanzlei-waedenswil.ch

Tätigkeitsgebiete

  • Vertragsrecht
  • Mietrecht, Arbeitsrecht 
  • Gesellschafts- und Firmenrecht
  • Ehe- und Konkubinatsrecht
  • Kindsrecht
  • Erbrecht und Nachlassplanung 
  • Bäuerliches Boden- und Erbrecht
  • Sachenrecht
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht  
  • Straf- und Wirtschaftsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Strassenverkehrsrecht
  • Immaterialgüterrecht

 

  • Banken- und Finanzmarkrecht 
  • Prozessführung
  • Öffentliche Beurkundungen
  • Notarielle Beglaubigungen
  • Urheberrecht
  • Markenrecht
  • Haftpflicht- und Versicherungsrecht
  • Medizin- und Gesundheitsrecht
  • Sportrecht
  • Internationales Wirtschaftsrecht
  • Datenschutz, Schutz der Persönlichkeit
  • Verwaltungsverfahren (Bau- und Planungsrecht, etc.)
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